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Bedeutung und historisches Erbe der EGKS aus der Sicht des Kohlenbergbaus


Hans Wilhelm Beermann, der sein Berufsleben 1951 im Ruhrbergbau begonnen und im Bergbau seither fortgeführt hat – über die Vorstandsmitgliedschaft bei der Rheinbraun AG, dem führenden deutschen Braunkohleunternehmen, bis hin zum Vorstandsvorsitz bei der Deutschen Steinkohle AG

Hans Wilhelm Beermann
Als jemand, der sein Berufsleben 1951 im Ruhrbergbau begonnen und im Bergbau seither fortgeführt hat – über die Vorstandsmitgliedschaft bei der Rheinbraun AG, dem führenden deutschen Braunkohleunternehmen, bis hin zum Vorstandsvorsitz bei der Deutschen Steinkohle AG und schließlich dem Präsidentenamt im Europäischen Ausschuss für feste Brennstoffe (CECSO), der Vereinigung der europäischen Steinkohle und Braunkohleproduzenten, hat mich die EGKS praktisch während meines ganzen Werdeganges begleitet. Infolgedessen konnte ich meinerseits die Entwicklung der EGKS von Beginn an über sämtliche Etappen bis zu ihrem nun anstehenden Auslaufen am 23. Juli 2002 aus verschiedensten Blickwinkeln beobachten.

Mancher, der heute die öffentlichen Debatten über den Strukturwandel, die Arbeitsplatzverluste und den Subventionsabbau beim Steinkohlenbergbau verfolgt, vermag vielleicht kaum zu glauben, dass die heimische Steinkohle vor 50 Jahren die dominierende Energiequelle, ein führender Industriezweig und gewissermaßen der Treibstoff des Wiederaufbaus und des anschließenden "Wirtschaftswunders" in Deutschland und Europa nach dem Kriege war. Allein in Deutschland gab es Mitte der 50er Jahre noch über 600 000 Beschäftigte im Steinkohlenbergbau, in der Gemeinschaft über 1,8 Millionen. Dabei ist der in einigen Teilen Europas nicht minder bedeutsame Braunkohlenbergbau, der allerdings vom EGKS-Vertrag nur sehr partiell erfasst wird, noch gar nicht eingerechnet.

Dass neben dem Stahl die Kohle den wirtschaftlichen Grundstein des europäischen Hauses legte, war daher ganz selbstverständlich. Mit der Gründung der EGKS 1951 wurde nicht nur der erste, sondern gleich ein sehr kräftiger und konkreter Schritt in Richtung auf ein gemeinsames Europa, wie es sich heute in der EU darstellt, getan. Man könnte mit einiger Berechtigung sogar sagen, was heute der Euro ist, der das gemeinsame Europa gewissermaßen für jedermann greifbar macht, das war vor einem halben Jahrhundert die EGKS. Einer ihrer Gründerväter, der damalige französische Außenminister Robert Schuman, hat in einem berühmten Wort die dahinterstehende Philosophie trefflich zum Ausdruck gebracht: Europa entsteht durch konkrete Tatsachen und die Solidarität der Tat.

Ähnlich wie in jüngerer Zeit der Euro wurde auch die EGKS zunächst kontrovers diskutiert. Der Deutsche Bundestag etwa debattierte drei Tage hitzig über den Pariser Vertrag, bevor er mit den Stimmen der damaligen Regierungsmehrheit des Bundeskanzlers Adenauer der Ratifikation zustimmte. Dies geschah jedoch gegen den erbitterten Widerstand der Opposition, die u. a. wegen der anfänglichen Nichtteilnahme des Vereinigten Königreichs von einem nichttragfähigen "Kleineuropa" sprach. Diese irrige Einschätzung wandelte sich aber schon bald.
Heute teilen alle maßgeblichen politischen Parteien und sozialen Gruppen in Deutschland die Überzeugung, dass die EGKS von Anfang an der richtige Ansatz war, den unseligen Nationalismus der Vergangenheit zu beenden und gleichzeitig Frieden und Wohlstand in den Mitgliedstaaten zu stiften, auch wenn dies nur Schritt für Schritt zu erreichen war.

Gerade in meiner Heimat, dem von den Montanindustrien geprägten Ruhrgebiet, sind die großen Chancen der europäischen Integration frühzeitig erkannt worden. Nicht von ungefähr waren es Politiker aus Nordrhein-Westfalen wie der seinerzeitige Ministerpräsident Karl Arnold, die sich schon 1949, noch bevor der Schuman-Plan veröffentlicht wurde, für eine Europäische Wirtschaftsgemeinschaft im Montansektor einsetzten. Die Ruhrindustrie einschließlich ihrer Gewerkschaften und die für das Ruhrgebiet verantwortlichen Politiker hatten nach dem Krieg recht schnell verstanden, dass ein geeintes Europa – abgesehen von dem allseitigen Wunsch nach dauerhaftem Frieden – in ihrem eigenen wirtschaftlichen und sozialen Interesse lag. Ihnen war klar, dass für sie einerseits die Aufhebung der Beschränkungen durch das so genannte Ruhrstatut und der damit verknüpften Angst vor Demontage, andererseits der Zugang zu Auslandskapital für die nötigen Investitionen und ebenso die Öffnung der Märkte der Nachbarländer für die eigenen Produkte, wie etwa Kohle und Koks, nur zu erreichen war, wenn die Belange aller Beteiligten durch Etablierung gemeinsamer Regelungen und Institutionen hinreichend gewahrt würden. Ohnehin fiel der Gedanke der europäischen Einigung im kulturellen Schmelztiegel und industriellen Zentrum Ruhrgebiet mit seinen intensiven Verbindungen zu zahlreichen europäischen Nachbarländern bis heute auf besonders fruchtbaren Boden. Dabei wurde schließlich mit der EGKS ein Maß an politischer und ökonomischer Integration geschaffen, das heute in der EU zwar in der Breite weit über Kohle und Stahl hinausgeht und dabei alle Bereiche der Wirtschaft und der Politik berührt, dessen Tiefe aber nach wie vor unerreicht geblieben ist. Mit der EGKS wurde nicht nur ein Gemeinsamer Markt errichtet, sondern es wurden auch gemeinsame Organe, Ziele und Instrumente geschaffen, die weitgehend für den nachfolgenden E(W)G-Vertrag und die darauf aufbauenden Integrationsschritte bis hin zur Europäischen Union Pate gestanden haben. Indes erhielt die EGKS mit der auf die Erzeugung von Kohle und Stahl erhobenen Montanumlage gemäß Artikel 49 des Vertrags bereits eine direkte Gemeinschaftsabgabe als Finanzierungsinstrument, die den nachfolgenden Gemeinschaften bislang verwehrt geblieben ist.
Auf der Maßnahmenseite, d. h. vor allem bei den industrie- und sozialpolitischen Instrumenten, hat die sektorale Orientierung der EGKS eine Bündelung an Sachverstand sowie an solidarischem Geist hervorgerufen, die in der übrigen EU kaum ein vergleichbares Beispiel hat und unbedingt in einer angemessenen Form auch nach dem Ende der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags erhalten werden sollte.

Errungenschaften der EGKS

Zu Anfang des Jahres 2002 zeichnet sich jedoch nur in einem Punkt klar und deutlich ab, dass das Erbe der EGKS in einer sektoralen und damit auf die besonderen Probleme von Kohle und Stahl zugeschnittenen Weise bewahrt werden soll. Das ist der Bereich der Forschungsförderung. Hier hat der Rat nach Ausarbeitung entsprechender Vorschläge durch die Kommission mit Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Beratenden Ausschusses der EGKS beschlossen, dass das bei Auslaufen der EGKS anfallende Restvermögen zwar auf den EG-Haushalt übertragen, aber zweckgebunden in einen Sonderfonds für die Kohle- und Stahlforschung eingestellt wird.

Aus den Nettoeinkünften dieses auf unbestimmte Zeit eingerichteten Fonds sollen in Ergänzung zum allgemeinen EG-Forschungsrahmenprogramm, aber in direkter Anlehnung an die laufenden EGKS-Forschungstätigkeiten Forschungsprojekte für den Kohle und den Stahlsektor weiter gefördert werden. Damit kommt das Restvermögen nicht nur den Industriezweigen zugute, die mit ihren Umlagen den Grundstock des EGKS-Vermögens finanziert haben. Es kann auch – so hat es die Kommission ausdrücklich betont – die "Kontinuität der EGKS-Forschungsprogramme" gewahrt werden, die "ausgezeichnete Ergebnisse" erreicht haben. Gutachten im Auftrag der Kommission haben gezeigt, dass die Programme der EGKS-Forschung sehr effizient waren, d. h., jeder eingesetzte Euro an Forschungsfördermitteln hat im Durchschnitt einen mehrfachen wirtschaftlichen Nutzen erzeugt.

Die technischen Forschungsprogramme für Kohle und Stahl haben aber auch einen erheblichen Nutzen für andere industrielle Bereiche zu verzeichnen gehabt. Was z. B. die Kohleforschung betrifft, so ergaben sich große Nutzeffekte für den gesamten Tunnelbau einschließlich des Megaprojekts Eurotunnel, bei dem es entscheidend auf das im heimischen Steinkohlenbergbau entwickelte Know-how ankam, etwa den berühmten Kreiselkompass für die Zusammenführung der auf beiden Seiten begonnenen Vortriebsarbeiten. Das Spektrum der Nutzeffekte für andere Bereiche reicht jedoch über satellitengestützte Umweltanalysesysteme bis hin zu modernsten sauberen Kraftwerkstechniken noch sehr viel weiter. Als ein wesentlicher Grund für den im Vergleich auch zu anderen Bereichen der Gemeinschaftsforschung großen Erfolg der EGKS-Forschungsförderung wird in erster Linie die systematische Einbeziehung des Sachverstandes von Industrieexperten angesehen. Diese sind regelmäßig und in dafür fest eingerichteten Gremien an der Auswahl und Bewertung der Forschungsprojekte beteiligt worden und konnten so dafür Sorge tragen, dass die tatsächlichen Probleme und Anforderungen, aber auch die neuesten Entwicklungen ihres Sektors angemessen berücksichtigt worden sind.
Welche großen Herausforderungen sich auch weiterhin für die Forschungsförderung der EGKS-Industrien stellen, zeigen exemplarisch die Förderziele in den technischen

Leitlinien Kohle für den künftigen Forschungsfonds:

Verbesserung der Wettbewerbsposition der Gemeinschaftskohle, Gesundheit und Sicherheit im Bergbau, wirksamer Umweltschutz und bessere Nutzung der Kohle als saubere Energiequelle sowie Begrenzung der Außenabhängigkeit bei der Energieversorgung in Europa.
Der im EGKS-Rahmen von der vormaligen Hohen Behörde und sodann von der aus ihr erwachsenen Europäischen Kommission geführte strukturierte Dialog mit den betroffenen Industriezweigen hat sich jedoch auch auf vielen anderen Feldern bewährt. Dafür steht namentlich der Beratende Ausschuss der EGKS, in dem Produzenten, Arbeitnehmer sowie Verbraucher und Händler beider Sektoren aus allen Mitgliedstaaten versammelt worden sind. Dabei hat der Beratende Ausschuss über fünf Jahrzehnte hinweg einen außerordentlichen konsensuellen Geist an den Tag gelegt. Dieser hat es ermöglicht, auch in schwierigsten Krisensituationen und bei erheblichen Interessengegensätzen den Sachverstand sämtlicher Akteure zusammenzubringen und gemeinsam mit der Kommission sorgfältig abgewogene und konstruktive Lösungsvorschläge für die mannigfaltigen Probleme, mit denen der Kohlenbergbau und die Stahlindustrie (und damit zugleich ihr jeweiliges sektorales und regionales Umfeld) seit Gründung der EGKS konfrontiert waren, zu entwickeln. Der Beratende Ausschuss hat das eingangs erwähnte Wort von Robert Schuman beispielhaft in die Praxis umgesetzt. Es ist sehr zu wünschen, dass für den Beratenden Ausschuss der EGKS ein geeignetes, seine Errungenschaften beim strukturierten Dialog und der Konzertierung bewahrendes Nachfolgegremium gefunden wird. Vorgezeichnet ist, dass dies unter dem Dach des Wirtschafts- und Sozialausschusses (WSA) der Europäischen Gemeinschaften geschieht, in den ab 2002 mit dem Übergang in den EG-Vertrag auch Kohle und Stahl eingegliedert werden. Zwar wird zwangsläufig die Anzahl der direkt von Kohle und Stahl stammenden Mitglieder in diesem allgemeinen, für die gesamte organisierte Zivilgesellschaft zuständigen Konsultationsorgan im Vergleich zum Beratenden Ausschuss relativ gering sein. Auch werden sich diese Mitglieder mit ganz anderen Fragen als denen ihrer Herkunftsbranchen befassen müssen. Doch muss es auch nach Auslaufen der EGKS möglich sein, durch ein eigenes Gremium im WSA, dem auch Industrieexperten angehören, den spezifischen sektoralen Belangen von Kohle und Stahl Rechnung zu tragen. Damit können zugleich, so sieht es auch die Kommission, die hochrangigen Fachkenntnisse sowie die bewährten Arbeitsmethoden und die besondere Konsenskultur des Beratenden Ausschusses in den WSA eingebracht und für andere dort zu erörternde Probleme nutzbar gemacht werden.

Die Beschäftigungsproblematik des Steinkohlenbergbaus in der Gemeinschaft

Ich möchte hier die außerordentlichen Probleme des industriellen Wandels und der Beschäftigungsanpassung hervorheben und beispielhaft auf die Branche verweisen, aus der ich komme, den Steinkohlenbergbau. Erwähnte ich weiter oben, dass es in dieser Branche in den 50er Jahren gemeinschaftsweit noch über 1,8 Millionen Beschäftigte gab, so muss ich ergänzen, dass es heute (Zahlenbasis 2000) in der EU-15 noch knapp 90 000 Bergleute im Steinkohlesektor gibt, was die gewaltige Dimension des erfolgten Anpassungsprozesses deutlich macht. Der enorme Beschäftigungsabbau im Steinkohlenbergbau hat sich auf alle kohlefördernden Mitgliedstaaten erstreckt, freilich in unterschiedlichem Ausmaß und Tempo. Dabei konnten die unumgänglichen Anpassungen bislang größtenteils so gestaltet werden, dass der soziale Frieden gewahrt worden ist und in den betroffenen Steinkohlenrevieren neue Aktivitäten "mit der Kohle" oder "aus der Kohle" entstehen konnten. Dies wäre ohne aktive Beiträge der Unternehmen und der Gewerkschaften des Sektors ebenso wenig möglich gewesen wie ohne flankierende staatliche Maßnahmen und den Einsatz der EGKS-Instrumente wie z. B. die sehr hilfreichen Anpassungsbeihilfen für Entlassungen nach Artikel 56 des Vertrags. Beides setzte einen engen Dialog zwischen Politik, Wirtschaft und Arbeitnehmern voraus.
Aber so wenig, wie man annehmen darf, dass der Umstrukturierungsprozess im Steinkohlenbergbau abgeschlossen ist, darf man glauben, durch die erfolgten weitreichenden Anpassungen sei die Beschäftigungsproblematik des Steinkohlenbergbaus auch nur annähernd gelöst. Denn den Arbeitsplätzen im Bergbau müssen stets noch die abhängigen Arbeitsplätze im wirtschaftlichen Umfeld zugerechnet werden, vor allem die in der Bergbauzulieferindustrie, in den weiteren eng verbundenen Sektoren der Wertschöpfungskette und in der übrigen regionalen Mantelwirtschaft. Nicht zu vergessen ist, dass die meisten Beschäftigten des Kohlenbergbaus weitere wirtschaftlich abhängige Familienmitglieder haben, dass sich die Bergbaureviere naturbedingt auf bestimmte Regionen konzentrieren, die zum Teil bis heute stark monostrukturiert sind, und dass es in vielen Teilen Europas noch immer eine hohe, verfestigte Gesamtarbeitslosigkeit bei geringer Aussicht auf ein beschäftigungswirksames Wachstum gibt.
Um die Zusammenhänge in der Beschäftigungsfrage noch ein wenig genauer zu illustrieren, möchte ich auf eine wissenschaftliche Studie über meine Heimat, das Ruhrrevier, hinweisen, die 1999 im Auftrag der Zukunftsaktion Kohlegebiete e. V. von der Prognos AG, einem renommierten deutsch-schweizerischen Wirtschaftsforschungsinstitut vorgelegt worden ist. Die Studie trägt den Titel Interdependenzen von Steinkohlenbergbau und Wirtschaftsstruktur im Ruhrrevier. Darin ist untersucht worden, welche Folgen eine Abkehr von der bisher verfolgten Anpassung im "Gleitflug", d. h. ein hypothetischer "Sturzflug" des Steinkohlenbergbaus im Sinne einer abrupten Stilllegung sämtlicher Förderkapazitäten haben würde.

Diese Studie ist u. a. zu folgenden Erkenntnissen gekommen:

  • Für die regionalen Arbeitsmärkte hat der Steinkohlenbergbau aufgrund seiner gesamtwirtschaftlichen "Multiplikatoreffekte" selbst dort weiterhin eine beachtliche Bedeutung, wo er seine dominante Rolle im Wirtschaftsgefüge längst verloren hat.
  • Konkret sind nach den Berechnungen der Studie von jedem Bergbauarbeitsplatz bundesweit weitere 1,3 Arbeitsplätze abhängig. Dieser Beschäftigungseffekt ist allerdings hochgradig auf das Ruhrrevier konzentriert; hier kommt auf jeden Bergmann im Schnitt ein weiterer abhängiger Arbeitsplatz in der übrigen Wirtschaft.
  • Innerhalb des Ruhrreviers ist die Beschäftigungswirkung des Steinkohlenbergbaus räumlich keineswegs ganz gleichmäßig verteilt. In einigen Kommunen hat er als Beschäftigungsfaktor weniger Bedeutung, dafür in anderen um so mehr. Bei einem Fünftel der Kommunen dieser Region geht der Beschäftigtenanteil über 10 % hinaus, in den Höchstfällen sogar über 40 %.
  • Bei einem "Sturzflug" des Steinkohlenbergbaus würde sich die ohnehin überdurchschnittliche Arbeitslosenquote im Ruhrrevier schlagartig um etwa 5 % auf dann ca. 20 % erhöhen, an den Standorten mit besonders großem Beschäftigtenanteil im Steinkohlenbergbau wäre der Anstieg entsprechend höher.

Dies hätte, so eine der Schlussfolgerungen der Studie, nicht nur gravierende negative soziale Folgen, sondern würde auch den Strukturwandel der Region blockieren. Denn der Aufbau von Beschäftigungsalternativen braucht nicht nur genügend Zeit, sondern auch ein günstiges sozioökonomisches Klima und ein einigermaßen "ruhiges Fahrwasser". Sonst bleiben die Investoren fern, und neue Unternehmen werden kaum gegründet. Bei bruchartigen Veränderungen können sich auch die Bergbauunternehmen selbst nicht erfolgreich umstrukturieren und ihre im Bergbau erworbenen Potenziale und Ressourcen vor Ort sinnvoll für neue beschäftigungswirksame wirtschaftliche Aktivitäten nutzen.
Überdies hat Prognos festgestellt, dass durch bruchartige Veränderungen auf den Arbeitsmärkten der Bergbauregionen auch für den Staat bzw. die öffentlichen Haushalte erhebliche fiskalische Folgekosten entstehen, die sogar höher sein können als die durch Stilllegung eingesparten Betriebsbeihilfen. Die Studie stützt somit Einsichten in Zusammenhänge, die für diejenigen, die in der Praxis im Bergbau und den Bergbauregionen verantwortlich tätig sind, auf der Hand liegen. Für Außenstehende ohne nähere Kenntnis der Gegebenheiten sind sie aber oft nur schwer zu erkennen. Das gilt manchmal auch für die jeweiligen nationalen Regierungen und erst recht für Brüssel, selbst wenn dort die grundsätzliche Bereitschaft besteht, bei den politischen Maßnahmen die sozialen und regionalen Auswirkungen der resultierenden Anpassungsprozesse im Kohlesektor zu beachten und Verwerfungen zu vermeiden.
Um so wichtiger ist es, dass solche Erkenntnisse in die Entscheidungsfindung etwa über neue Beihilferegelungen, Sozialmaßnahmen oder Umstrukturierungsprogramme durch einen strukturierten Dialog angemessen eingebracht werden können. In der EGKS war dieses nicht nur möglich, sondern auch erwünscht.

Neue Herausforderungen und Gewichte durch die EU-Erweiterung

Eine im Vergleich zur gegenwärtigen Situation in der EU-15 enorm erweiterte Dimension werden die mit der Beschäftigungsanpassung im Kohlenbergbau zusammenhängenden Fragen durch die anstehende EU-Erweiterung bekommen. Allein mit Polen steht ein Beitrittskandidat vor der Tür der Gemeinschaft, der eine nationale Steinkohlenförderung und Beschäftigtenzahl aufweist, die größer ist als die der verbliebenen Steinkohlenförderländer der heutigen EU (Deutschland, Vereinigtes Königreich, Spanien und Frankreich) zusammengenommen und der zudem eine beachtliche Braunkohlenförderung aufweist. Auch in den meisten anderen mittel- und osteuropäischen Beitrittsländern gibt es eine bedeutende oder zumindest nicht zu vernachlässigende Stein- und/oder Braunkohlenförderung. Das gilt für die Tschechische Republik, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Slowenien und auch die Slowakei. Der Beratende Ausschuss der EGKS, der sich des Themas Osterweiterung der Europäischen Union schon frühzeitig angenommen und Kontakte mit der Stahlindustrie und dem Kohlenbergbau der Bewerberländer aufgebaut hat – übrigens hat unsere Organisation CECSO schon heute auch Mitglieder aus Polen, der Tschechischen Republik, Rumänien und Ungarn –, schätzte 1999 in seiner Erklärung zur Rolle der Kohle im Europa des 21. Jahrhunderts die Anzahl der Beschäftigten in der Steinkohlen- und Braunkohlenindustrie Mittel- und Osteuropas auf insgesamt rund 360 000. Demzufolge werden im erweiterten Europa – auch nach den in der Vergangenheit schon erfolgten drastischen Anpassungen – noch immerhin rund 500 000 Beschäftigte ihren Arbeitsplatz im Bereich des gesamten Kohlenbergbaus haben. Europa hat also auch nach Auslaufen der EGKS genug Anlass, sich mit den Beschäftigungsfragen des Kohlenbergbaus sowie den damit verbundenen sozialen und regionalen Problemen seiner weiteren Umstrukturierung auseinander zu setzen.

Bleibende energiepolitische Bedeutung der Kohle auch nach Auslaufen der EGKS

Dies gilt jedoch nicht minder, darauf möchte ich zu guter Letzt mit Nachdruck hinweisen, für die energiepolitischen Aspekte. Auch wenn der Kohlenbergbau in der Gemeinschaft stark geschrumpft und der Kohlenverbrauch in Europa in den letzten Jahren zurückgegangen ist, so repräsentiert die Kohle in der EU-15 und erst recht in der erweiterten EU den Energieträger mit den bei weitem größten heimischen Reserven. Zugleich ist die EU mit einem Primärenergieverbrauch an Kohle (Steinkohle und Braunkohle zusammengenommen) von fast 300 Mio. t SKE im Jahr einer der bedeutendsten Kohlenmärkte der Welt. Zwar übertreffen die Drittlandsimporte bei der Steinkohle inzwischen die heimische Förderung, aber Europa ist auf dem internationalen Kohlemarkt mit einer zunehmenden Nachfragekonkurrenz (insbesondere aus Asien sowie durch den erhöhten voraussichtlichen Eigenverbrauch der USA) konfrontiert.
Rund 25 % der Stromerzeugung in der EU basieren auf Kohle. In einigen Mitgliedstaaten ist der Anteil deutlich höher, z. B. in Deutschland, wo der Kohlestrom 50 % ausmacht; in Polen sind es sogar fast 90 %. Weltweit ist und bleibt die Kohle der Energieträger Nr. 1 in der Stromerzeugung.
Mittelfristig, d. h. etwa ab 2010, rechnet die Europäische Kommission damit, dass der Kohlenverbrauch für die Stromerzeugung auch in Europa wieder deutlich zunimmt. Für die Rohstahlproduktion bleibt die (Koks-)Kohle nach wie vor als Rohstoff und Energieträger technologisch unverzichtbar. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission in ihrem Grünbuch Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit die Rolle der Kohle in der europäischen Energieversorgung unterstrichen und auf ihre "Trumpfkarten" bei der Lieferzuverlässigkeit und der Preisstabilität hingewiesen. Die im Tagebau gewonnene heimische Braunkohle ist zudem weitgehend wettbewerbsfähig.
Die Frage speziell der heimischen Steinkohle in Europa nach Auslaufen des EGKS-Vertrags hat die Kommission im Grünbuch dahin gehend beantwortet, dass deren Zukunft im Rahmen einer Strategie der Versorgungssicherheit gewährleistet werden müsse. Das Grünbuch geht davon aus, dass die Steinkohlenförderung weder in der bestehenden Union noch in den Bewerberländern aufgrund der geologischen Gegebenheiten Aussicht auf internationale Wettbewerbsfähigkeit habe. Doch die Kommission plädiert dafür, einen Steinkohlesockel beizubehalten, der bei ernsten Krisen einen Zugang zu den Reserven sichern würde, wobei gleichzeitig moderne Technologien weiterentwickelt werden sollen.
Anhand dieser grundsätzlichen Erwägungen soll auch die neue Beihilferegelung für die Steinkohle bestimmt werden, die nach Auslaufen des EGKS-Vertrags im Rahmen der allgemeinen Beihilfevorschriften des EG-Vertrags gefunden werden muss, denn Beihilfen bleiben in diesem Sektor unverzichtbar. Wörtlich heißt es im Grünbuch: Nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags und ohne finanzielle Unterstützung würde der größte Teil der europäischen Steinkohleindustrie in kurzer Zeit verschwinden. Eine solche Entwicklung würde die bleibenden Unsicherheiten hinsichtlich der langfristigen Energieversorgung der Europäischen Union erhöhen ... Wenn man die Verfügbarkeit bestimmter europäischer Produktionskapazitäten in der Kohle garantieren will, um mögliche, den Energiemarkt betreffende Risiken abzudecken, kann eine Zukunft für die Kohle der Gemeinschaft nur dann in Frage kommen, wenn sie durch einen Mechanismus der öffentlichen Intervention begleitet würde.
Ich kann diesen Ausführungen insoweit nur zustimmen. Allerdings ist die Entscheidung über die Höhe der künftigen Beihilfen von den jeweiligen Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer nationalen Energiekompetenz und des Subsidiaritätsprinzips zu treffen. Auf EU-Ebene ist dafür ein tragfähiger Gemeinschaftskodex erforderlich, der die Vereinbarkeit mit den Zielen des Vertrags sicherstellt.

Doch dürfte die Verabschiedung einer neuen Gemeinschaftsregelung für die Steinkohlebeihilfen der EU eigentlich keine Schwierigkeiten bereiten. Auch hier kann auf das Erbe der EGKS zurückgriffen werden. In deren Rahmen sind seit 1965 bis hin zu der 1994 in Kraft getretenen letzten derartigen Entscheidung Steinkohlebeihilferegelungen aufgestellt worden, die den jeweiligen Verhältnissen und Problemen angepasst waren. Sie haben die Vereinbarkeit mit dem Funktionieren des Gemeinsamen Marktes gewährleistet und auch den energiepolitischen Aspekten Rechnung getragen. Dabei waren die originären Beihilfebestimmungen des EGKS-Vertrags formal sogar strenger als die des EG-Vertrags. Für eine neue Beihilferegelung bedurfte es dabei stets einer einstimmigen Ratsentscheidung. Auch künftig soll der Rat in dieser Frage entscheiden und auf Vorschlag der Kommission mit so genannter qualifizierter Mehrheit entsprechende Verordnungen erlassen können. Die vorgesehene Vertragsgrundlage dafür ist der Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe e in Verbindung mit dem Artikel 89 des EG-Vertrags. Diese Bestimmungen sind im EG-Rahmen bisher wenig genutzt worden, zumal der EG-Vertrag in Artikel 87 eine ganze Reihe anderer Prüf- und Genehmigungsmöglichkeiten für staatliche Beihilfen bietet.
Doch der 50-jährige Erfahrungsschatz der EGKS sowie die dargelegte beschäftigungspolitische Dimension und die energiepolitische Bedeutung des europäischen Kohlenbergbaus sind ausreichende Gründe, die genannten Bestimmungen im Hinblick auf die Steinkohle in einer positiven Weise auszugestalten. Dies wäre ebenso im Sinn des einzigartigen historischen Erbes der EGKS wie im vitalen politischen Interesse der künftig erweiterten Europäischen Union.

Quelle: EGKS 1952 – 2002, Europäische Gemeinschaften, 2002
Wilhelm Hans Beermann
Präsident des CECSO und vormaliger Vorstandsvorsitzender der Deutschen Steinkohle AG

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